Apotheke

Wir sind im Besitz einer Bewilligung zum Führen und Betreiben einer Praxisapotheke.

Die Bewilligung ist limitiert auf die Abgabe von Medikamenten unter ärztlicher Kontrolle für unsere Patienten. Das bedeutet, dass ich als Arzt mich regelmässig und persönlich von der Richtigkeit der abgegebenen Substanzen und deren Dosierungen zu vergewissern habe.

Daher ist mein Personal angewiesen, in regelmässigen Abständen auch bei Dauermedikamenten einen Termin in der Sprechstunde zu vereinbaren um dieser gesetzlichen Pflicht zu genügen. Dies dient Ihrer Sicherheit.

Die Menge an Medikamenten, die in der Schweiz auf dem Markt sind ist sehr gross.

Es ist daher nicht möglich jedes Medikament von jedem Hersteller in allen erhältlichen Dosierungen und Packungsgrössen jederzeit vorrätig zu halten.

Wir werden täglich von unserem Grossisten mit Medikamenten beliefert.

Wenn Sie, die von Ihnen benötigten Medikamente, am Vortag telefonisch bis 15 Uhr bestellen, dann sind diese in der Regel am nächsten Tag ab 10 Uhr für Sie zur Abholung bereit.

Nicht alle verfügbaren Medikamente werden von der Grundversicherung oder auch von Zusatzversicherungen übernommen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nur diejenigen Medikamente mit den Krankenkassen abrechnen können, die durch die Grundversicherung übernommen werden. Diese sind auf der sogenannten Spezialitätenliste (SL) aufgeführt, die vom BAG herausgegeben wird. In Einzelfällen ist trotz der Aufnahme in der Spezialitätenliste, eine Genehmigung durch den Vertrauensarzt der Krankenkasse oder eine Kostengutsprache der Krankenkasse erforderlich. Im Einzelfall informieren wir Sie gerne persönlich über diese Medikamente.

Nicht-kassenpflichtige Medikamente können Sie ebenfalls bei uns bestellen. Diese werden auf Ihren Namen verbindlich bestellt und von Ihnen bei Abholung bezahlt. Sie erhalten dann von uns alle nötigen Unterlagen, um eine Erstattung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.

Hier können Sie direkt einen Termin in der Sprechstunde vereinbaren